Jagd ist Kulturgut und gelebte Tradition

Der Begriff der Waidgerechtigkeit kann als die Summe der rechtlich bedeutsamen, allgemein anerkannten, geschriebenen oder ungeschriebenen Regeln definiert werden, die bei der Ausübung der Jagd als Waidmännische Pflichten zu beachten sind.

Deutschland ist bekannt als Land, in dem alles per DIN oder Norm geregelt ist, aber der Begriff „Waidgerechtigkeit“, der weit älter ist als jede aktuell gültige, schriftlich gefasste Regelung in unserem Land, (seine Wurzeln liegen in den indogermanischen Sprache des 18. Jahrhunderts) und gilt aktuell als „unbestimmter Rechtsbegriff“.
Er findet sich auch heute noch im Bundesjagdgesetzt ist aber ansonsten in der Gesetzgebung nicht genauer definiert.

BJagdG, §1, Art. 3
Bei der Ausübung der Jagd sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten

Mit dem Begriff Waidgerechtigkeit” war ursprünglich eine fachgerecht ausgeübte Jagd gemeint. In diesem Sinne waidgerecht handelte also ein Jäger, der sein Handwerk verstand.
Ende des 19. Jahrhundert kam der Gedanke der Hege hinzu und der verantwortungsvolle Schutz des Wildes trat in den Vordergrund.

Heute vereint der Begriff „Waidgerechtigkeit Tierschutz, Umweltschutz und der Mitmenschlichkeit.

Tierschutz bedeutet für den Jäger, dass er Tiere als Mitgeschöpfe sieht, denen vermeidbare Schmerzen zu ersparen sind.
Der Umweltaspekt fordert vom Jäger die Einbeziehung der Umwelt in ihrer Gesamtheit in sein Denken und Handeln.
Das anständige Verhalten gegenüber anderen Jägern und der Öffentlichkeit spiegelt den mitmenschlichen Faktor wieder.

Diese ethischen Maßstäbe beziehen sich nach dem Verständnis der Jäger nicht nur auf die eigentliche Jagdausübung, sondern sind elementarer Bestandteil seines Weltbildes.

Niedergeschriebene Regeln

Das Bundesjagdgesetz fasst allgemein anerkannte Grundsätze der Waidgerechtigkeit schriftlich und regelt die Jagd in 46 Paragraphen.

ier einige Auszüge:
§ 1 Abs. 2
„Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepaßten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen“
§ 19 Sachliche Verbote

Verboten ist …Schlingen jeder Art, in denen sich Wild fangen kann, herzustellen, feilzubieten, zu erwerben oder aufzustellen…Wild zu vergiften oder vergiftete oder betäubende Köder zu verwenden“
§ 22 Jagd- und Schonzeiten

"In den Setz- und Brutzeiten dürfen bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, nicht bejagt werden.“…“Um krankgeschossenes Wild vor vermeidbaren Schmerzen oder Leiden zu bewahren, ist dieses unverzüglich zu erlegen“

Darüber hinaus haben wir Jäger spezifische Vorschriften in Landesgesetzen und Ausführungsverordnungen zu beachten, die das Bundesjagdgesetz regional differenziert und detailliert ergänzen.

Ungeschriebene Regeln

Welche Handlungen insoweit Waidgerecht sind und welche nicht, ist nicht allgemein und erschöpfend im Detail festgelegt.
Grundsätzlich ist jägerisches Verhalten abzulehnen, das Tierschutz-, Umwelt- und mitmenschlicher Aspekte missachtet.

Jagd ist eine ethische Angelegenheit.

Keineswegs ist alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist. Grundsätze der Waidgerechtigkeit fordern vielmehr eine Selbstbeschränkung des Jägers.

Jagd bedeutet nicht reines Schiessen auf lebende Ziele. Wild das nicht vorher angesprochen wurde, das nicht vom Schützen eindeutig erkannt und beurteilt wurde, wird von einem waidgerechten Jäger erst gar nicht beschossen. Der Tierschutz erfordert unabdingbar genaues Ansprechen und die Erlegung mit einem sauberen Schuss.

Hege spielt für Jäger eine grosse Rolle im jagdlichen Alltag.

Den überwiegenden Teil seiner Zeit verbringt der Jäger im Revier mit Massnahmen der Erhaltung und Verbesserung der Lebensgrundlage aller wild lebenden Tiere, nicht nur derer, die bejagd werden dürfen: wir bringen Nistkästen für Vögel aus und pflegen sie, wir legen Wildäcker und Grünstreifen an, wir versorgen das Wild in Notzeiten mit lebensnotwendiger Nahrung, sorgen für ausreichend Wasser im Sommer und im Winter sorgen wir dafür, dass Wild an natürlich vorhandene Nahrung gelangt.

Wer so viel zeit wie wir in der Natur verbringt, baut zwangsläufig eine besondere Beziehung zu ihr auf. Zu dem erlernten Wissen im Rahmen der Jägerprüfung gesellt sich über die Jahre immer mehr eigene Erfahrung über die Zusammenhänge und Vorgänge da draussen.

Dieser Hintergrund ist die Voraussetzung dafür, dass die Jagd in einer sich ständig verändernden Umwelt nach ethisch-moralisch und sittlich verbindlichen Maßstäben ausgeübt wird.