Heute wurde im Bayerischen Landtag eine Überarbeitung des Bayerischen Jagdgesetz beschlossen. Die Lesung und Abstimmung konnte live im Internet verfolgt werden. Hubert Aiwanger hierzu: "Das neue Bayerische Jagdgesetz - gut für Wild, Wald, Jäger und Grundbesitzer!"
Hierzu gibt es eine aktuelle Pressemeldung des “Jagdministeriums”, die auch als PDF zur Verfügung steht.
Die zentralen Inhalte der Jagdgesetznovelle:
• Bei der Bejagung von Rehwild wird der Fokus künftig stärker auf die Eigenverantwortung vor Ort gelegt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf behördliche Abschusspläne verzichtet werden, wenn sich die Grundeigentümer dafür entscheiden. Damit werden Eigentumsrechte gestärkt, Bürokratie abgebaut und praxisnahe Lösungen ermöglicht. Statt der theoretischen Zahlendebatte rückt das Ziel stabiler Wälder und ausgewogener Wildbestände in den Vordergrund. Aiwanger: „Wir setzen auf Vertrauen in die Jäger und Jagdgenossen vor Ort statt auf starre Vorgaben. Die neuen Bejagungsmöglichkeiten schaffen eigenverantwortliche Handlungsspielräume. Anzeigen für die Abschussplanfreiheit schon im kommenden Jagdjahr können dieses Jahr ausnahmsweise noch bis zum 30. Juni 2026 erfolgen.
• Mit der Aufnahme von Wolf und Goldschakal ins Jagdrecht schafft Bayern die Grundlage für ein modernes Bestandsmanagement dieser Tierarten. Aiwanger: „So wie der Fuchs nicht in den Hühnerstall passt, passt der Wolf nicht auf die Weide. Wir wollen den Wolf mit Vernunft und Augenmaß managen und dort eingreifen, wo es notwendig ist, beispielsweise zum Schutz der Weidetierhaltung oder wo er sich bei menschlichen Siedlungen aufhält.“
• Zudem kann der Freistaat die Jagdzeiten von Wildarten künftig selbstständig anpassen. So werden erweiterte Jagdzeiten für in der Landwirtschaft zu Konflikten führenden Wildarten (z.B. Gänse, Ringeltauben, Dachse) eingeführt.
• Weitere wichtige Punkte sind die Schaffung von Rechtssicherheit bei der Wildtierrettung – etwa beim Einsatz von Drohnen zur Kitzrettung –, die Integration der Fallensachkunde in die Jägerprüfung sowie die Klarstellung, dass Freiflächen-Photovoltaikanlagen keine jagdlich befriedeten Gebiete sind. Darüber hinaus wird das Jagdrecht insgesamt modernisiert und für das digitale Zeitalter weiterentwickelt.