Zur revierübergreifenden Wildhege haben sich die Jäger des Altlandkreises Bad Kissingen erstmals 1927 im Jägerverein Bad Kissingen zusammengeschlossen.
Der Verein hat derzeit über 290 Mitglieder. Sein Wirkungsbereich umfasst das Gebiet von sechs Hegegemeinschaften, die aufgrund der jagdrechtlichen Bestimmungen gebildet und durch die Untere Jagdbehörde festgelegt wurden.
Der Vorstand ist offizieller Ansprechpartner in jagdlichen Belangen für die ins Jagdwesen eingebundenen Behörden des Landkreises.
Den Vorstands-Ressorts des Vereins obliegt die Wahrnehmung aller öffentlichkeitswirksamen Aufgaben, die sich aus dem Jagdrecht des Bundes und des Landes Bayern ableiten. In dieser Funktion koordiniert und vertritt er die sechs Hegegemeinschaften auch im 'Landesjagdverband Bayern'.
Wir nehmen unseren gesetzlichen Auftrag ernst - Jagd ist ein Kulturgut.
Bayerisches Jagdgesetz, Artikel 1
Die freilebende Tierwelt ist wesentlicher Bestandteil der heimischen Natur. Sie ist als Teil des natürlichen Wirkungsgefüges in ihrer Vielfalt zu bewahren. Jagd hat die Aufgabe einen artenreichen und gesunden Wildbestand in einem ausgewogenen Verhältnis zu seinen natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten, und die natürlichen Lebensgrundlagen des Wildes zu sichern und zu verbessern.
Das deutsche Jagdwesen ist im 'Bundesjagdgesetz' und für das Land Bayern ergänzend im 'Bayerischen Jagdgesetz' und der dazu ergangenen Ausführungsverordnung geregelt.
Jäger erfüllen auf dieser Basis unter staatlicher Aufsicht den gesetzlichen Auftrag: Wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen und nachhaltig zu bejagen, dass ein artenreicher und gesunder Wildbestand erhalten wird, der den landwirtschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen anzupassen ist.
In Kooperation zwischen Jagd, Landwirtschaft, Wald- und Forstwirtschaft sowie dem Natur- und Landschaftsschutz sind die natürlichen Lebensgrundlagen des Wildes zu sichern, zu pflegen und zu verbessern.